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Speziell in Schulen und öffentlichen Gebäuden besteht im Bereich der Fenstersicherheit immer eine Grauzone. Hier geht es nicht um den Einbruchschutz, sondern um die Frage: Wer darf das Fenster öffnen? Eine komplette Stillegung des Fensters ist in den meisten Fällen nicht gewünscht. Gerade in forensischen Psychiatrien und Gefängnissen geht die Überlegung noch einen Schritt weiter. Aus Gründen der Suizidprävention darf hier kein Fenstergriff vorhanden sein. In der Praxis hat sich ebenfalls herausgestellt, dass das Riegelwerk von Fenstern durch meist vorhandene Hilfsmittel wie Kleiderbügel manipuliert und überwunden werden kann. Ebenfalls können gekippte Fenster ohne größere Umstände komplett geöffnet werden. Um diese Probleme zu beseitigen, haben wir die GEMINY Fenstersicherung entwickelt.



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