Staatliche Förderung - Was wird gefördert?
Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegen - Sprechanlagen, z. B. mit Videotechnik
Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)“ gefördert.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!
Weitere Informationen finden Sie hier im KFW Flyer