Schließanlagen Information Keso 8000 Omega²
Einzel- und Gleichschließung
Als Einzel- oder Gleichschließung bezeichnet man einen oder mehrere Zylinder die mit einem Schlüssel geschlossen werden können. Diese Schließung sieht keine Schließberechtigung mit verschiedenen Schlüsseln vor. Einzelschließung = 1 Zylinder mit einem oder mehreren Schlüsseln Gleichschließung = 2 oder mehr Zylinder mit einem oder mehreren Schlüsseln
Beispiel:
Gleichschließung (alle Schlüssel schließen gleich und haben immer die selbe Zugangsberechtigung)
Zentralschlüsselanlage (Z-Anlage)
Als Zentralschlüsselanlage bezeichnet man eine Schließanlage mit unterschiedlichen Schließberechtigungen, allerdings ohne Haupt- und Generalschlüssel.
Beispiel:
Ein Haus mit zwei Wohnparteien
Wohnung 1 (WHG 1) hat 3 Schlüssel, die jeweils die Haustür, Gartentür, Garage und Wohnungstür 1 schließen. Wohnung 2 (WHG 2) hat 3 Schlüssel, die jeweils die Haustür, Gartentür, Garage und Wohnungstür 2 schließen. Somit wird der jeweilige Zutritt zu Gemeinschaftsflächen/Räumen gewährleistet aber zu den eigenen Privaträumen verwehrt.
Hauptschlüsselanlage (HS-Anlage)
Als Hauptschlüsselanlage bezeichnet man eine Schließanlage mit unterschiedlichen Schließberechtigungen plus zusätzlichem Hauptschlüssel der berechtigt ist alles oder bestimmte Gruppen zu schließen.
Beispiel:
Ein Haus mit mehreren Mietparteien
Die Wohnungsverwaltung hat einen Hauptschlüssel und ist berechtigt in jede Wohnung zu kommen, die jeweiligen Mieter dürfen durch die Haustür in ihre Wohnung. Der Hausmeister hat nur die Berechtigung die Haustür zu schließen.
Generalhauptschlüsselanlage (GHS-Anlage)
Als Generalhauptschlüsselanlage bezeichnet man die komplexeren Schließanlagen mit unterschiedlichen Schließberechtigungen und Gruppierungen. Diese Form der Schließanlagen sehen Haupt- und/oder Generalschlüssel vor.
Beispiel:
Eine Firma mit unterschiedlichen Gebäuden und Räumen in denen unterschiedlichen Personen Zutritt gewährt wird.
Der Chef, sowie zwei weitere Personen dürfen im gesamten Gelände überall hinein, sie erhalten einen Generalschlüssel. Der Abteilungsleiter aus Gebäude 1 darf in Gebäude 1 in jede Abteilung, der Abteilungsleiter aus Gebäude 2 darf dort in jede Abteilung, sie erhalten einen Gruppenschlüssel. Die Mitarbeiter aus den Gebäude 1+2 dürfen nur in Ihre jeweiligen Abteilungen. Die Lagermitarbeiter haben nur die Berechtigung über den Haupteingang ins Lager zu gelangen. Die Putzfrauen dürfen in alle Bürogebäude und der Hausmeister darf ins Lager sowie die Bürogebäude. Sie erhalten Schlüssel mit unterschiedlichen Berechtigungen.
Laden Sie hierzu bitte die Schließplan-Vorlage runter:
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